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Büchsen (Schusswaffen mit gezogenem Lauf)
Flinten (Schusswaffen mit glattem Lauf)
nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass)
grundsätzlich ab 18 Jahren möglich; seit 1. Oktober 2012 Pflicht zur Registrierung im ZWR bei einer Waffenfachhändlerin/ einem Waffenfachhändler binnen sechs
Wochen ab Erwerb oder Weitergabe
Waffengesetz 1996
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
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Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft)
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